Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für die Vertragsbeziehung zwischen WATSONs ENGLISH TRAINING (nachfolgend WET genannt)
und den Kunden von WET gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der schriftlichen
Zustimmung von WET.
2. Ebenfalls der Schriftform bedürfen mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen
der getroffenen Vereinbarungen. Auf die Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden.
Von WET eventuell beauftragte Dritte oder Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt,
Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen oder Zusicherungen
abzugeben, die vonden vertraglichen Abmachungen abweichen.
3. Der Kunde erkennt die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch seine
Unterschrift auf dem Auftrag an.
4. Der Kunde schließt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit WET einen Unterrichts-
vertrag über mindestens 10 Unterrichtseinheiten a 45 bzw. 60 Minuten für den im Vertrag
vereinbarten Zeitraum.
5. Der Trainingsvertrag kommt zu den vereinbarten Konditionen zustande durch die Unterzeichnung
des Auftrags. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen der Verträge
maßgebend.
6. Das vereinbarte Trainingshonorar ist, soweit nicht anders vereinbart, in voller Höhe unter
Ausschluss von Abzügen, Zurückbehaltungen und Aufrechnungen vor Trainingsbeginn zu entrichten.
Kursmaterialien, Prüfungen, Zertifizierungen und weitere Zusatzleistungen werden getrennt nach
Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, wird bei
Sprachunterricht außerhalb der WET-Niederlassung die zum Trainingsort benötigte Zeit nach
Aufwand vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, usw.) gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
7. Die Rechte aus dem Trainingsvertrag kann der Kunde nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch WET auf Dritte übertragen. Hat der Kunde das Trainingshonorar
nicht oder nicht in voller Höhe rechtzeitig bezahlt, so ist er zur Teilnahme am Training nicht
berechtigt.
8. Für den Fall, dass der von WET mit der Durchführung einzelner Trainingseinheiten einver-
nehmlich mit dem Kunden bestimmte Trainer verhindert ist, wird WET diese zeitnah nachholen.
Sollte das nicht möglich sein, kann der Kunde in diesem Fall einen angebotenen Ersatztrainer
wählen oder vom Trainingsvertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der
Kunde für die noch nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten das bereits entrichtete
Honorar zurückerstattet.Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung des Honorars
für bereits geleistete Trainingseinheiten oder Schadensersatzansprüche kann der Kunde nicht
geltend machen.
9. Für nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten kann der Kunde grundsätzlich keinen Ersatz,
insbesondere keine Rückzahlung der Vergütung verlangen. Im Einzelfall kann WET mit dem Kunden
ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs eine davon abweichende Regelung treffen.
10. Trainingseinheiten können bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei verschoben
werden bzw. bei Trainingsterminen am Montag, am Freitag und bei Trainingstermin nach einem Feiertag
am Wochentag davor.
11. Reklamationen bezüglich der Unterrichtsleistungen seitens WET müssen bereits im Verlauf des
Englisch Trainings angezeigt werden. Sie müssen frühstmöglich im Kursverlauf unter genauer
Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt gegeben werden. Mängelrügen nach Abschlussdes Englisch-
Trainings kann nicht mehr entsprochen werden.
12. WET verpflichtet sich, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als
vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen,
um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen
und/oder diese Informationen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet,sobald die
vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder WET bereits bekannt
waren. WET wird vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an Dritteweiter geben.
13. Die Kündigung des Trainingsvertrages während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das Recht
zur Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat,
bleibt unberührt. Bei Vertragsrücktritt vor Kursbeginn behält WET sich vor, eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 25% der Gesamtkursgebühren zu berechnen.
14. Für Sprachtrainings im Ausland empfiehlt WET den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
15. An den Trainingsstunden nimmt der Kunde auf eigene Gefahr teil. Für etwaige Schäden, gleich
welcher Art, übernimmt WET keine Haftung.
16. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes
gespeichert werden.
17. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem WET-Kunden und WET unterliegt spanischem Recht.
18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.19. Gerichtsstand
für Streitfälle aus dem Trainingsvertrag ist Son Servera/Manacor.
Stand: März 2022